AGV-Fichtenau

Angel- und Gewässerschutzverein Unterdeufstetten/ Fichtenau e.V.

Schonzeiten

Hier eine kleine Auswahl der gestzlichen Schonzeiten in Baden-Württemberg und Bayern.
Die Listen sind nicht vollständig. Schaut bitte in die amtlichen Dokumente um sicher zu sein.

bitte beachten: Sollten sich Fehler eingeschlichen haben oder etwas fehlen .... bitte melden.

Gesetzliche Schonzeiten in Baden-Württemberg:

dies betrifft unsere Gewässer: Ölweiher, Moosweiher, Hurlesweiher

Fischarten Schonzeit (von - bis) Mindestmaße in Zentimetern
Bachforelle 1.Oktober bis 28. Februar 25 cm
Regenbogenforelle 1.Oktober bis 28. Februar kein Mindestmaß
Aal (gilt nur im Rhein und seinem Einzugsgebiet) 15.September -1.MAärz 50 cm
Hecht 15. Februar bis 15. Mai 50 cm
Zander 1. April bis 15. Mai 45 cm
Quappe, Trüsche 1. November bis 28. Februar 30 cm
Karpfen keine 35 cm
Schleie 5. Mai bis 30. Juni 25 cm

(2) Für folgende Arten gilt ganzjährige Schonzeit:
Alle Neunaugen, Atlantischer Stör, Lachs, Meerforelle, Wandermaräne, Maifisch, Finte, Frauennerfling, Strömer, Schneider, Zärte, Bitterling, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Schrätzer, Streber, Zingel, Groppe, Dohlenkrebs, Flußperl, Fluss- und Teichmuscheln.
(3) Als Mindestmaß gilt der Abstand bei Fischen von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, bei Krebsen von der vorderen Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib.
(4) Gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische und Krebse müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Gewässer zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.
§ 2 Anlandepflicht
Gefangene Fische nicht einheimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurückversetzt werden. Gleiches gilt für Brachsen im Oberrhein ab der Staustufe Iffezheim stromabwärts, und im Neckar ab Gemarkung Deizisau bis zur Mündung in den Rhein.

Eine amtliche Liste für Baden-Württemberg gibt es hier: FischVO (externer Link, neues Fenster)

 

Gesetzliche Schonzeiten in Bayern:

dies betrifft unsere Gewässer: Altweiher, Schnepfenweiher

Fischarten Schonzeit (von - bis) Mindestmaße in Zentimetern
Bachforelle, Salmo trutta forma fario 1.10. - 28.02. 26
Meerforelle, Salmo trutta forma trutta ganzjährig -
Regenbogenforelle, Oncorhynchus mykiss 15.12 - 15.04 26
Bachsaibling, Salvelinus fontinalis 1.10. - 28.02. 20
Seesaiblinge, Salvelinus spp. 1.10. - 31.12. 30
Rotauge, Rutilus rutilus - -
Rotfeder, Scardinius erythrophthalmus - -
Schleie, Tinca tinca 01.05.- 30.06. (?) 26
Güster, Blicca bjoerkna - -
Brachse, Abramis brama - -
Karausche, Carassius carassius ganzjährig ab 2023  
Giebel, Carassius gibelio - -
Karpfen, Cyprinus carpio - 35
Wels, Silurus glanis - -
Aal, Anguilla anguilla - 1) 50
Hecht, Esox lucius 15.02. - 15.04. 50
Zander, Sander lucioperca 15.03. - 30.04. 50
Rutte, Lota lota - 30

1) § 12 Abs. 2: Im Aaleinzugsgebiet gilt eine Schonzeit vom 1. November bis 28. Februar.

Eine amtliche Liste der Schonzeiten in Bayern git es in der Ausführungsverordnug zum Bayerischen Fischreigesetz §11 (ab Seite 5). Die Verordnung kann hier gelesen werden (externer Link, neues Fenster). Außerdem gilt die Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken. Das Dokument kann hier heruntereladen werden (externer Link, neues Fenster) (pdf-Dokument).

 

Stand der Überarbeitung: 30.09.2022