AGV-Fichtenau

Angel- und Gewässerschutzverein Unterdeufstetten/ Fichtenau e.V.

Zu Gemeindeblattartikel 09.11.07

Dem Gemeindeblatt war in der Ausgabe vom 09.11.07 zu entnehmen, dass der Gemeinderat vor ca. 4 Jahren im Grunde den Sandabbau in Fichtenau ablehnte zumindest sehr skeptisch gegenüberstand.

Soweit den Ausführungen der Fa. Schön u. Hippelein vom 05.11.07 zu entnehmen war, würde angeblich die Möglichkeit bestehen, eine Genehmigung für den Sandabbau westlich der Autobahn zu erhalten, allerdings würde dieser Sandabbau auch im Bereich des Grundwassers stattfinden.

Nun wolle man einen Antrag stellen, den Sandabbau östlich der Autobahn, und zwar das Gewann Hagenbusch, abzubauen. Hier bliebe man über den Grundwasserspiegel. Der Abtransport erfolge auch über Straßen die nicht durch Ortschaften führen.

Die Rede ist von ca. 100 000 t, als ca. 500 t pro Tag, gleich 20 bis 30 LKW-Ladungen, Zeitraum 15 – 25 Jahre – Belästigung für die Umlieger bei fast Null, nicht mehr als die Autobahngeräsuche.

Den Abbau wolle man aber nicht gegen den Willen der Bevölkerung, sprich ohne Zustimmung des Gemeinderats, durchführen.

Ein konkreter beitragsmäßiger Vorteil ist bisher nicht erkennbar. 

Geklärt  sind die früheren Fragen immer noch nicht, wie Gefährdung Grundwasserspiegel, Belästigung der Bevölkerung, beim Abbau müssen wesentlich mehr Tonnen o. Kubikmeter Erde bewegt werden als abtransportiert wird, das Erdreich muss abgetragen, der Sand herausgesiebt o. gewaschen werden, dieser muss abgelagert und dann letztendlich verladen werden, so wird man auf eine tägliche Erdbewegung von einem vielfachen der 500 t kommen, Raupen, Bagger etc. werden sicher wesentlich lauter sein als Pkws, deren Geräusche außerdem noch durch einen Erdwall abgehalten werden.

Durch diese Arbeiten werden zumindest lärmmäßig die Ortschaften Wildenstein, Lautenbach, Rötlein, Bernhardsweiler u. Neustädtlein direkt betroffen sein. Auf mögliche Verunreinigungen im Grundwasser, die später dann über die Rieswasserversorgung an die Bürger „zurückgegeben“ werden vielleicht auf eine Verschiebung des Grundwasserabflusses sei weiterhin hingewiesen.

All diese Fragen sollen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geklärt werden. Die Frage ist dann immer ab wann wird das Verfahren abgelehnt bzw. ab wann hat die Gemeinde noch einen Einfluss auf Ablehnung.

Auf die Frage der Ausgleichsflächen, sprich Waldabbau bzw. – Waldanbau, sei ebenfalls hingewiesen. Bis zu 25 Jahre bleibt die Sandgrube als angebliche Waldfläche im Bestand, dann wird dort o. woanders angepflanzt, somit wird man frühestens in 50 – 60 Jahren wieder von einem Wald sprechen können o. irgendwo einen Wald haben –  in Fichtenau dürfte eine Fläche für einen Waldanbau in dieser Größenordnung nicht vorhanden sein.

Es wird sich immer wieder die Frage stellen, was ist, wenn sich die Gutachter irren. Hierzu nur im Kleinen: Stromverbrauch Verkehrsinsel in Neustädtlein-

3 Lampen a 70 Watt = 210 Watt/Std. bei 10  Stunden/Tag = 2,1 KW x 365 = 766,5 KW im Jahr x 0,1 Euro/KW = 76,65 Euro und nicht 766 Euro wie im Mitteilungsblatt u. auch bei der Sitzung angegeben. Einfache Rechnung, einfacher Überprüfungsfehler aber 10-fache Kosten o. 10-fache Negativauswirkungen. 

Aber nun die Frage:

Die Fa. Schön u. Hippelein will von einem Sandabbau absehen, wenn die Bevölkerung, sprich der Gemeinderat, dagegen ist.

Vorteile sind keine erkennbar – siehe hierzu Ausführungen vom 05.11.07 bzw. Mitteilungsblatt vom 09.11.07.

Warum beschließt der Gemeinderat nicht bereits im Vorfeld einen Sandabbau abzulehnen? – hierzu ein Hinweis – die Stadt Nürnberg hat einen Quarz- Sandabbau im Rednitztal aus Umweltschutzgründen  abgelehnt -   ist deshalb Fichtenau wieder gefragt, dann bleibt es nicht nur beim östlichen Gebiet. Auch wenn ein finanzieller Vorteil für die Gemeinde entstehen würde, für ca. 1500 Bewohner und vermutlich für das gesamte Gebiet, sicher ein Nachteil.

gez. Henning Müller