AGV-Fichtenau

Angel- und Gewässerschutzverein Unterdeufstetten/ Fichtenau e.V.

Brief an Gemeinde 31.07.2015

Gemeinde Fichtenau

Fr. Bürgermeisterin Wagemann
- Damen und Herren des Gemeinderats –
74579 Fichtenau – 1

Gewerbegebiet Neustädtlein / Sandabbau

Sehr verehrte Frau Bürgermeisterin Wagemann,

sehr geehrter Gesamtgemeinderat,

leider sehen wir uns gezwungen erneut Einspruch gegen die Beschlüsse der Verwaltung bzw. des Gemeinderats bezüglich des Gewerbegebiets in Neustädtlein einzulegen.

Bereits mit Schreiben vom 11.07. 1990 haben wir unsere Bedenken gegen die Erweiterung des damaligen Gewerbegebiets in Neustädtlein vorgebracht.

Leider haben sich unsere Bedenken auch bestätigt, insbesondere was die Wasserversorgung im oberen Teil der Rotach betrifft – also kurzfristige Hochwasser oder zumindest stark erhöhte Wasserstände bei schon mittleren Regenfällen und im Gegensatz bei zwei- bis dreiwöchigen Ausbleiben von Niederschlägen fast kein Wasserabfluss mehr in den dortigen Weihern – durch die starke Wasserströmung bei Niederschlägen überproportiale Einschwemmung von Sedimenten in die Gewässer.

10 ha = 100 000 m², Gewerbefläche bedeuten rund 90 000 m³ weniger Sickerwasser, also langsame und längerfiristige Wasserversorgung. Auf frühere Ausführungen wird in diesem Zusammenhanng hingewiesen.

Für das Erweiterungsgebiet werden wiederum Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen gefordert..

Ob Ausgleichsmaßnahmen hier Sinn machen oder nicht, ist wie so oft bei derartigen Maßnahmen unerheblich, Hauptsache ist aber, dass die „Planer und/oder Genehmiger“ etwas vorweisen können.

Im Gegenzug heißt dies dass inbesondere im Zusammemhang mit der FFH-Gebietsausweisung im restlichen auf Fichtenauer Gemeindegebiet verlaufenden Rotachtaltal weitere naturschutzliche Einschänkungen erfolgen, hier leider auch häufig die Einschränkung – Angelverbot - und sonstige Bewirtschaftseinschränkungen.

Dies betrifft zunächst nicht die gesamte Gemeindebevölkerung oder Verwaltung/Gemeinderat aber im Gegenzug sollte man seitens der Verwaltung dann auch auf die Werbung im Zusammenhang mit der „Grünen Insel Fichetenau“ verzichten, denn einem Angelverbot folgt schnell ein Betretungsverbot oder nur betreten auf gekennzeichneten Wegen etc. .

Ob der Storchenweiher weiterhin auf der gesamten Fläche ausgenommen wird, ist fraglich zumal die Verladungszonen mit der Zeit für die Richtlinien nach dem FFH-Verfahren sicher als schützenswert anzusehen sind.

Hinterfragen sollte man auch inwieweit Gewerbegebiete dieser Art sinnvoll sind. Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen aus diesen Gebieten im Verhältnis zu den bisherigen Unternehmen. Vielleicht wäre es sinnvoller „Altfirmen“ dahingehend zu unterstützen, ihre Betriebe auszubauen. In diesen Fällen wüsste man auch wie und was produziert wird.

Sollte das favoriesierte Gewerbegebiet - C - , also derzeite Ausweitung des bestehenden Geländes in Richtung Süden, genehmigt werden, wird zugleich dem von der Fa. Schön und Hippelein geforderte Sandabbau im Bereich Hagenbusch Tür und Tor geöffnet.

Der Gemeinderat hat sich breits in früheren Jahren mit diesem Thema beschäftigt und in den Jahren 2001 und 2004 auch ein ablehende Haltung (Zeitaum Bürgermeister Wolf) zu diesem Sandabbau eingenommen.

2007 war dieser geplante Sandabbau wiederum auf der Tagesordnung des Gemeinderats Fichtenau und seit dieser Zeit ist auch diese ablehende Haltung ins Wanken geraten (Zeitraum Bürgermeister Piott).

Die Verbindungsstraße Wildenstein – Neustädtlein wurde aufgewertet, nunmehr Kreisstaße ohne Gewichtsbeschränkung, die Fa. Schön und Hippelein hat weiteres Gelände hinzugekauft u. a. auch den Stockweiher, der zwar außerhalb dieses Gebiets liegt aber eventuell auch als „Ausgleichsgebiet“ verwandt werden kann. Der Weiher wurde zunächst über die Gemeindeverwaltung unserem Verein zur Pacht angeboten, allerdings haben wir abgelehnt und später wurde das Gewässer vom ASV Matzenbach gepachtet.

Laut Gemeinderatsprotkoll vom 29.03.2004, sollte eventuell mit einem Sandabbau in drei bis 8 Jahren begonnen werden, so dass wir an sich momentan wiederum in einer „heißen Phase“ zu diesem Thema stehen, d. h. zugleich mit der Genehmigung Gewerbegebiet Neutstädtlein dürften die Bagger zum Sandabbau anrücken. Der Wald zwischen Neustädtlein und Wildenstein wird abgeholzt. Diese Maßnahmen gehen zügig von statten, siehe hierzu Tomatenanbauch Scherzer. Man kann auch sagen auch nicht anders als beim Tomatenanbauer Scherzer nur etwas mehr und direkt unseren Lebensraum betreffend.

Im Anschluss werden zwei bis drei Millionen oder mehr Tonnen Quarzsand abgebaut und die Löcher wieder mit - „sauberer Erde“ – zugedeckt.

„Saubere Erde“, wer soll Interesse haben sauberen Erdaushub hunderte von Kilometern zu transportieren um diesen hier abzuladen? Für sauberen Erdaushub gibt es sicher billigere Wege.

Was wird also kommen – leicht belastetes Material, was ist das, vielleich hat auch etwas Aushub von den abzubauenden Kernkraftwerken, dieses „leicht strahlende Material“ kann sicher gut im noch verbleibenden Sand untergebracht werden – letztendlich werden wir aber ein „Kloake“ mit über 2 Millionen Tonen Dreck haben.

Also Slogan Grüne Insel Fichtenau mit Kloake oder - strahlende Kloake Fichtenau ?

Etwas wurde eingangs des Schreibens vergessen. Das Gelände Rothachtal ist zugleich Einzugsgebiet der Wasserversorgung „Rieswasser“ und mit diesem Wasser wird u. a. die Gesamtgemeinde versorgt. Also das Kloakenwasser bekommen alle Fichtenauer und wenn eure Nachfahren irgendwelche Beulen, Geschwüre oder dergleichen haben, dann denken diese sicher mit“Freude „ an ihren Opa / Oma, usw. zurück.

Hierzu ist auch ein Gedenkstein, ähnlich dem Stein beim Storchenweiher denkbar, also zunächst Names des Spenders – Anlass – zu Ehren der Kloakenbauer Fichtenau – nachfolgend die Namen der Verwantwortlichen.

Der letzte Teil des Briefes ist zwar etwas zynisch aber letztendlich entspricht er doch der Realität. Leider müssen die Verwantwortlichen ihr tun sebst nicht mehr „ausbaden“.

Verhindern kann diesen Ablauf die Gemeindeverwaltung mit ‚Gemeinderat – sofern es stimmt, dass die Fa. Schön u. Hippelein nicht gegen den Willen der Gemeinde handeln will, es sei denn, es wurden bereits seit 2007 weitere Zusagen der Fa. Schön u. Hippelein erteilt.

Zur allgmeinen Kenntnis teilen wir mit, dass wir diesen Brief auf unserer Homepage veröffentlichen.

Für eine kurze Mitteilung über die Haltung der Verwaltung bzw. über Sachstand bedanken wir uns vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Müller

1. Vorsitzender