AGV-Fichtenau

Angel- und Gewässerschutzverein Unterdeufstetten/ Fichtenau e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung 01.12.07

Einstimmiger Beschluss der Mitgliederversammlung des AGV Unterdeufstetten und           Fichtenau e. V. vom 01.12.07:

Der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau soll mitgeteilt werden, dass der AGV einen Sandabbau in Fichtenau ablehnt und das deshalb der Gemeinderat gebeten wird einen Sandabbau in Fichtenau nicht zu genehmigen bzw. das Einvernehmen der Gemeinde hierzu nicht herzustellen.

Begründung:

Der Sandabbau ist in einem Waldgebiet geplant. Dieses Gebiet ist zugleich das Quell- bzw. das Ursprungsgebiet der Rotach. Außerdem befindet sich das Abbaugebiet im Bereich der europäischen Wasserscheide, wobei das Wasser aufgrund des  Untergrunds vorrangig in südöstlicher Richtung, also in Richtung Rotachtal abfließt. In diesem Tal befinden sich mehrere Gewässer des AGV. 

Da der Sandabbau zumindest bis knapp des Grundwasserspiegels erfolgen soll, besteht hier u. a. die Gefahr, dass der Wasserabfluss

verändert,

verringert,

die Wasserqualität verschlechtert  wird,

zumal auch Sprengungen nicht ausgeschlossen sind und hierdurch die wasserundurchlässigen Schichten geschädigt werden können.

Der Abbausand soll vor Ort gereinigt und gewaschen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass das benötigte Wasser dem Grundwasser entnommen  und nach Gebrauch dann über die oberirdischen Gewässer abgeleitet wird.

Auch durch diese Arbeiten  wird die Wasserqualität verschlechtert. Ein verstärkter Eintrag von Schmutzstoffen ist hier unumgänglich. Zu Bedenken ist hier auch, dass die  im Linsenbach, Bach in Lautenbach vom Hagenbusch bis Storchenweiher, vorkommenden Edel-Krebse wieder verschwinden. An deren Wiederansiedlung war der AGV maßgeblich beteiligt.

Nach erfolgtem Sandbau ist eine Wiederauffüllung des Gebiets  geplant. Es ist zwar von unbedenklichem o. leicht belasteten Material die Rede, allerdings ist kaum überprüfbar was letztendlich abgelagert wird bzw. was in 20 bis 30 Jahren abgelagert werden darf. Auch hier ist mit entsprechenden Belastungen zu rechnen u. a. auch im Bereich des Grundwassers. Hier muss u. a. bedacht, dass dieses Gebiet  auch zum Einzugsgebiet der Rieswassergruppe  gehört und somit in den Nahrungskreislauf gelangt. Sicher können gewisse Stoffe herausgefiltert werden, doch dies ist wiederum mit Kosten verbunden, die letztendlich der Verbraucher bezahlen muss.

Aus vorgenannten Gründen wird der Gemeinderat  darum gebeten, den Sandabbau umgehend abzulehnen, zumal auch keine materiellen Vorteile für die Gemeinde entstehen aber ein Waldgebiet zur „Schutthalde“ bzw. zur Erd- o. Schmutzdeponie“  gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen

 Müller

1. Vorsitzender